Die Prüfungsausschüsse entscheiden über Beschwerden und Anträge in Prüfungsfragen, die nicht im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt gelöst werden konnten.
Die Prüfungsausschüsse überwachen die Einhaltung der geltenden Ordnungen. Sie sind damit auch für alle Fragen der Interpretation der Prüfungsordnungen zuständig. Dazu gehören auch die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erworben wurden, sowie - mit Unterstützung durch das Akademische Prüfungsamt - die Organisation der Prüfungen.