Es gab eine lange Diskussion über die Änderungen an der allgemeinen BPO. Der Runde Tisch konnte zwar nichts beschließen, aber es wurde versucht ein Kompromiss zwischen allen Beteiligten zu finden. Bisher wurde keiner gefunden.
So soll es pro Modul nur eine Prüfung geben, wenn das Modul kleiner als 10/12 KP ist. Wenn das Modul größer ist, kann es mit Begründung auch mehrere Prüfungen geben (dies muss dann durch die Studienkommission). Außerdem können Studierende freiwillig mehrere Prüfungen machen, wenn dies vom Dozenten angeboten wird. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn ein Dozent Übungszettel anbietet, die zu 20 Prozent mit in die Note eingehen sollen. Dann kann sich der Studierende aussuchen, ob er die Klausur mit 100% oder die Klausur mit 80% und die Übungszettel mit 20% schreiben will.
Des Weiteren kann in den fachspezifischen Anlagen geregelt werden, dass einige Module vom Freiversuch ausgeschlossen werden. Dies muss mit Begründung in der Studienkommission verabschiedet werden. Der einzige Grund hierfür ist allerdings, dass die Kapazitäten für einen Freiversuch fehlen.